© KomPAS
© KomMa
Vorwort
AS im Kleinbetrieb| Beteiligung im AS | Online-Printversion


Beteiligung im Arbeitsschutz

Kleinen und mittleren Betrieben mangelt es an geeigneten Instrumenten für
eine Beteiligung im Arbeitsschutz. Beteiligung findet häufig nicht statt, weil
"man nicht weiß wie es geht".

Viele Leitfäden, Checklisten oder EDV-Programme sind erstens so kompliziert, dass sie nur ein Experte versteht und anwenden kann, und sehen zweitens die Einbeziehung der Beschäftigten gar nicht erst vor.

Arbeitsschutz findet daher in kleinen und mittleren Betrieben häufig ohne Beteiligung der "Betroffenen" auf Geschäftsführungsebene statt.

Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt arbeiten vielfach für sich allein und haben vorwiegend Kontakt zur Geschäftsleitung. Das Arbeitsschutzgesetz fordert jedoch die Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten.

Aber Beteiligung allein aufgrund gesetzlicher Motive zu realisieren, macht wenig Sinn. Beteiligung kann und muss mehr für den Arbeitsschutz im Betrieb leisten.

Beteiligung

schafft Transparenz,
motiviert und schafft Identifikation,
sorgt für Entlastung Einzelner,
bietet Gestaltungsspielräume und führt zu neuen Ideen und Lösungsansätzen,
nutzt das Fach- und Erfahrungswissen der Betroffenen vor Ort und
schafft Akzeptanz für Maßnahmen - Widerstände und Konflikte können
so reguliert bzw. vermieden werden.
Beteiligung bedeutet auch "Arbeit mit anderen". Die Arbeit im Team
macht Spaß.

Der Werkzeugkasten umfasst Instrumente, die Möglichkeiten und Anreize für
eine breite Beteiligung im Arbeitsschutz aufzeigen: Sie sind von vornherein
so angelegt, dass der Mitwirkung der Beschäftigten Raum gegeben wird, und
sie sind so einfach gehalten, dass sie eigentlich jeder anwenden kann. Sie
funktionieren aber auch nur dann wirklich gut, wenn die Beschäftigten
tatsächlich eingebunden werden.

Seitenanfang