Beteiligung im Arbeitsschutz
Kleinen und
mittleren Betrieben mangelt es an geeigneten Instrumenten für
eine Beteiligung im Arbeitsschutz. Beteiligung findet häufig nicht statt,
weil
"man nicht weiß wie es geht".
Viele Leitfäden, Checklisten oder EDV-Programme sind erstens so kompliziert, dass sie nur ein Experte versteht und anwenden kann, und sehen zweitens die Einbeziehung der Beschäftigten gar nicht erst vor.
Arbeitsschutz findet daher in kleinen und mittleren Betrieben häufig ohne Beteiligung der "Betroffenen" auf Geschäftsführungsebene statt.
Auch die Fachkraft für Arbeitssicherheit und der Betriebsarzt arbeiten vielfach für sich allein und haben vorwiegend Kontakt zur Geschäftsleitung. Das Arbeitsschutzgesetz fordert jedoch die Einbeziehung und Beteiligung der Beschäftigten.
Aber Beteiligung allein aufgrund gesetzlicher Motive zu realisieren, macht wenig Sinn. Beteiligung kann und muss mehr für den Arbeitsschutz im Betrieb leisten.
Beteiligung
schafft Transparenz, | ||
motiviert und schafft Identifikation, | ||
sorgt für Entlastung Einzelner, | ||
bietet Gestaltungsspielräume und führt zu neuen Ideen und Lösungsansätzen, | ||
nutzt das Fach- und Erfahrungswissen der Betroffenen vor Ort und | ||
schafft
Akzeptanz für Maßnahmen - Widerstände und Konflikte können so reguliert bzw. vermieden werden. |
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Beteiligung
bedeutet auch "Arbeit mit anderen". Die Arbeit im Team macht Spaß. |
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Der Werkzeugkasten umfasst Instrumente, die Möglichkeiten und Anreize für eine breite Beteiligung im Arbeitsschutz aufzeigen: Sie sind von vornherein so angelegt, dass der Mitwirkung der Beschäftigten Raum gegeben wird, und sie sind so einfach gehalten, dass sie eigentlich jeder anwenden kann. Sie funktionieren aber auch nur dann wirklich gut, wenn die Beschäftigten tatsächlich eingebunden werden. |